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FAQ


Ich bin Veranstalter. Welche Vorteile hat es für mich, wenn ich mich an eine Künstleragentur wende?

Erstellt die Agentur auch Konzepte für Veranstaltungen?

Wie verläuft die Buchung eines Künstlers bzw. einer Künstlergruppe?

Können Künstler für einen möglichen Termin „reserviert“, d.h. optioniert werden? Wenn ja, für wie lange?

Was passiert bei kurzfristiger Erkrankung oder anderweitiger Verhinderung des Künstlers?

Welche spezifischen Anforderungen stellen die Küsntler an die Lokalität? Welche Technik muss vorhanden sein?

Das Stellen/der Transport von großen Instrumenten für einen Musiker ist mir nicht möglich. Kann mir die Agentur weiterhelfen?

Wird ein Mitarbeiter der Agentur am Event vor Ort sein?

Wie setzen sich die Kosten einer Buchung zusammen?

Fallen schon im Vorfeld Gebühren an?

Wie sind die Abrechnungsmodalitäten der Agentur?





Ich bin Veranstalter. Welche Vorteile hat es für mich, wenn ich mich an eine Künstleragentur wende?
Durch weit reichende Kontakte zu Künstlern und die fachbezogene Kompetenz der Künstleragentur Mai, sparen Sie sich bei der Gestaltung ihres Unterhaltungsprogramms viel Zeit und Aufwand.
Indem wir Sie beraten und v.A. Buchung und rechtliche Formalitäten reibungslos für Sie erledigen, werden Leerlaufzeiten und Ausfälle bei der Organisation der Veranstaltung vermieden. Darüber hinaus haben Sie klare Übersicht und Vergleichswerte in Sachen Gage und Gebühren. Somit erweist sich das Engagieren einer Künstleragentur im Endeffekt meist als Kosten sparend und rentabel, gerade bei umfangreicheren Events.
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Erstellt die Agentur auch Konzepte für Veranstaltungen?
Sofern grundlegende Rahmenbedingungen bekannt sind, wie Art und Größe der Veranstaltung, die Budgetierung, die Lokalität etc. erarbeiten wir in Absprache mit Ihnen ein passendes und auf Ihren Event zugeschnittenes Gesamtkonzept.
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Wie verläuft die Buchung eines Künstlers bzw. einer Künstlergruppe?
Nach unverbindlicher Anfrage bei der Agentur Ihrerseits und nachdem ein passender Unterhaltungskünstler optioniert wurde, wird von uns ein Angebot mit den wichtigsten Eckdaten an sie gesandt. Nehmen Sie dieses an, so wird von uns ein Vermittlungs- bzw. Buchungsvertrag aufgesetzt und verschickt. Dieser wird schließlich von Künstler, Veranstalter und von uns im Sinne der Rechtswirksamkeit unterzeichnet, sofern Konsens über den Inhalt besteht.
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Können Künstler für einen möglichen Termin „reserviert“, d.h. optioniert werden? Wenn ja, für wie lange?
Prinzipiell ist dies möglich. Die Länge der Option sollte zeitlich jedoch angemessen sein; Sie hängt vom Zeitplan des Künstlers, sowie vom Zeitraum zwischen Anfrage und geplantem Termin ab. Eine individuelle Abfrage ist hierfür von Nöten.
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Was passiert bei Erkrankung oder anderweitiger Verhinderung des Künstlers?
Auf lange bis mittelfristige Sicht können wir gewöhnlich für gleichwertigen Ersatz sorgen. Bei sehr kurzfristigen Ausfällen ist, je nach Ursache, der Buchungsvertrag zu berücksichtigen.
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Welche spezifischen Anforderungen stellen die Künstler an die Lokalität? Welche Technik muss vorhanden sein?
Solche Voraussetzungen variieren je nach Künstler und Darbietung. Benötigt ein Darsteller mehr, als eine grundlegend ausgestattete (Bühnen-)Fläche, so wird dies auf seiner jeweiligen Detailseite am unteren Seitenende unter „Bühnenanforderungen/Technik“ vermerkt.
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Das Bereitstellen von beispielsweise großen Musikinstrumenten ist mir nicht möglich. Kann mir die Agentur weiterhelfen?
Können weder Künstler, noch Veranstalter für die benötigten Mittel vor Ort sorgen, so ist es uns, mittel- bis langfristig gesehen, prinzipiell möglich, Dritte für derartige Verleih- bzw. Transportzwecke zu engagieren. Hierfür fallen jedoch zusätzliche Kosten an.
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Wird ein Mitarbeiter der Agentur am Event vor Ort sein?
Vor allem bei größeren Veranstaltungen können wir auf Wunsch einen Mitarbeiter zur Verfügung stellen, der als Ansprechpartner zwischen Veranstalter und Künstler dient.
Generell jedoch arbeiten die Künstler autark und es bedarf für gewöhnlich keiner zusätzlichen Person von Seiten der Agentur.
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Wie setzen sich die Kosten einer Buchung zusammen?
Der zu bezahlende Betrag errechnet sich aus der Gage der Künstler, ihren Unkosten, wie z.B. für die Anreise und Unterkunft, einer Provision für die Künstleragentur, sowie der Mehrwertsteuer. Eventuell fallen Gebühren für die GEMA und/oder die Künstlersozialversicherung an. Die genaue Zusammensetzung und den summierten Gesamtbetrag entnehmen Sie dem der Vermittlung zu Grunde liegenden Vertrag.
Zum Zweck der Einschätzung und Kalkulation erstellen wir Kostenvoranschläge.
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Fallen schon im Vorfeld Gebühren an?
Bloße Anfragen, Angebote, Statusabfragen der Künstler und sonstige Informationen im Vorfeld der eigentlichen Buchung sind selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.
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Wie sind die Abrechnungsmodalitäten der Agentur?
Nach Vertragsabschluss und den darin definierten, geleisteten Diensten, erhalten sie eine Rechnung von der Künstleragentur Mai, die spätestens 14 Tage nach Eingang zu begleichen ist.
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